Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein in „trockenen Tüchern“
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel verabschiedet
Bislang basierte der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel zur neuen Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein lediglich auf einer Fusionsvereinbarung zwischen den beiden Fusionspartnern. Damit der Zusammenschluss aber auch tatsächlich erfolgen kann, bedurfte es einer landesrechtlichen Grundlage, welche am 12.02.2019 durch den Erlass des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel geschaffen wurde.
Rechtsnachfolgerin der Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel wird danach zum 01.01.2020 die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein. Wir bitten die Vertragspartner der bisherigen Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel, sich hierauf entsprechend einzustellen.
Im Zuge der Verschmelzung sind auch die bisherigen Verbandsgemeindeverwaltungen zusammenzuführen.
Hauptsitz der neuen Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein wird - der Fusionsvereinbarung sowie den Regelungen im Landesgesetz folgend - in Emmelshausen sein; in Oberwesel wird eine Außenstelle eingerichtet:
Sitz in Emmelshausen: Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein Rathausstraße 1 56281 Emmelshausen |
Außenstelle in Oberwesel: Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein Außenstelle Oberwesel Rathausstraße 6 55430 Oberwesel |
Um einen möglichst reibungslosen Zusammenschluss zu gewährleisten, laufen die Vorbereitungen innerhalb der Verwaltungen sowie der Verbandsgemeinderäte bereits auf Hochtouren.
Das Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel können Sie über den unten angegebenen Link einsehen.
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